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Änderung Gebührenordnung
Anpassung Gebührenordnung
Von: Sascha Quast
Die Gebührenordnung wurde mit Beschluss vom 30.11.2018 in Bezug auf die Vereinszuschüsse für die Ausrichtung der BZM Kurzbahn und BZM Langbahn wie folgt angepasst:
"25% bei Einzelwettkämpfen und 50% bei Mannschaftswettbewerben, jedoch mind. 350 € für den 1. Abschnitt und 150 € für jeden weiteren Abschnitt. Bei der Bezirksmeisterschaft Freiwasser 1. Abschnitt 450,00 €. Bei der BZM Kurzbahn werden maximal 1400 € und bei der BZM Langbahn 1800 € ausgeschüttet. Bei Gestellung des Protokolls durch den Schwimmbezirk abzgl. 50 € je Abschnitt."
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