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Soforthilfe Sport - Nothilfe für Sportvereine
Sportvereine in existenziellen Notlagen können beim Landessportbund NRW Soforthilfe beantragen.
Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenen Sportvereine ab dem 15. April (Mittwoch) 2020 bis zum 15. Mai 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen - schriftliche Anträge sind nicht möglich. Antragsberechtigt sind alle Vereine, die im Schwimmverband NRW (oder einer anderen Mitgliedsorganisation im Landessportbung NRW) Mitglied sind. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in FOrm einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Für die "Soforthilfe Sport" für Sportvereine in existenziellen Notlagen stehen 10 Mio. Euro in der Zeit vom 15. April bis 15. Mai 2020 zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden.
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